
Wer mit Pellets heizt, profitiert von niedrigeren Brennstoffpreisen. Im Vergleich zu den Preisen für fossile Energieträger, die starken Schwankungen unterliegen, hat sich der Pelletpreis in den vergangenen Jahren als eigenständig und stabil erwiesen. In den letzten zehn Jahren waren Pellets im Schnitt rund 30 Prozent günstiger als Heizöl.Darüber hinaus sind Pellets von der Energiesteuer befreit und der Mehrwertsteuersatz liegt bei nur sieben Prozent.
Dank der günstigen Pelletpreise amortisiert sich der Kauf einer Pelletheizung in der Regel bereits nach einigenJahren. Wer sich für den Kauf einer Pelletheizung entscheidet, profitiert zudem von der staatlichen Förderung. Für den Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Pelletheizung gibt es max. 45 Prozent staatlichen Zuschuss über das Marktanreizprogramm (MAP). Auch wasserführende Pelletkaminöfen werden gefördert.
Übersicht über bundesweite Förderprogramme inkl. Fördermittelrechner
Übersicht über Länderförderungen und kommunale Programme
Die Energieeffizienzklasse in Energieausweisen für Wohngebäude wird auf Basis des sog. Endenergieverbrauchs berechnet. Dieser fällt bei Strom nur etwa halb so hoch aus wie der sog. Primärenergieverbrauch. Der Grund: Beim Endenergieverbrauch zählt nur die Energie, die im Gebäude selbst verbraucht wird, und zwar fossile und erneuerbare Energie gleichermaßen. Beim Primärenergieverbrauch zählt nur der fossile Energieverbrauch, und zwar auch der, der vorher z. B. im Kraftwerk anfällt. Strom kostet aber mindestens 4-mal so viel wie Pellets. Auch Fernwärme wird von den Energieeffizienzklassen für Wohngebäude begünstigt.
Sie können sich daher nicht auf die Energieeffizienzklasse des Energieausweises verlassen, wenn Sie bei Bau, Miete oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses niedrige Heizkosten erreichen wollen. Rechnen Sie daher genau nach, welche Heizkosten Sie bei der angebotenen Immobilie erwarten können!
Klicken Sie unten auf Energieausweisrechner" um direkt zum Rechner zu gelangen. Geben Sie dann einfach die Daten des Energieausweises des Wohngebäudes ein:
Folgende Daten des Energieausweises müssen eingegeben werden: Gebäudenutzfläche, wesentlicher Energieträger für Heizung und Warmwasser, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Die Preise der Energieträger können Sie auf Basis der Preise Ihres Anbieters anpassen.
Hinweise zur Nutzung: Der DEPI-Energieausweisrechner kann nur mit den Angaben eines vorliegenden Energieausweises verwendet werden. Mit frei gewählten Werten ergibt er keine korrekten Ergebnisse. Der Energieausweis-Rechner kann sowohl für Energieausweise genutzt werden, die ab dem 1. Mai 2014 und damit nach der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 erstellt wurden und die die Energieeffizienzklasse enthalten, als auch für ältere Energieausweise, die seit 2007 ausgestellt wurden und die Energieeffizienzklasse noch nicht enthalten. Für ältere Energieausweise kann er leider nicht genutzt werden. Bei einigen Varianten von Energieausweisen kann der Rechner nur für Wohngebäude genutzt werden, die ausschließlich einen Energieträger einsetzen. Bei Wohngebäuden, die mehrere Energieträger einsetzen, kann er nur in bestimmten Fällen genutzt werden. Ob Ihr Ausweis nutzbar ist, ermittelt der Rechner bei der Eingabe anhand der Daten Ihres Energieausweises.
Weitere Marktdaten zum Pelletpreis beim DEPV verfügbar.